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Neue Richtlinien für Ethikdossiers ab dem 01.08.2011
Ab dem 01.08.2011 müssen Gesuche für die Ethikkommission beider Basel (EKBB) nach
den schweizweit gültigen Vorgaben der AGEK eingereicht werden. Die genauen
Anforderungen sind aus der Checkliste Einzureichende Dokumente ersichtlich. Neu
müssen die Unterlagen auch elektronisch (auf CD) eingegeben werden.
Wichtig: Unvollständige Dossiers werden nicht traktandiert/ beurteilt. Fehlende oder
korrigierte Unterlagen können bis zum nächsten Eingabetermin der EKBB nachgereicht
werden. Das Dossier wird anschliessend beurteilt. Wird die Frist zur Nachreichung/
Korrektur nicht wahrgenommen, wird das Dossiers ohne Beurteilung durch die EKBB an
den Absender zurückgeschickt.
Vereinfachtes Verfahren für multizentrische Studien
Multizentrische Projekte, die durch mehrere Ethikkommissionen begutachtet werden
müssen, können in Form eines vereinfachten Verfahrens eingereicht werden. Die
Ersteingabe erfolgt bei der Leitethikkommission (dies muss im Basisformular
entsprechend angegeben werden). Die lokalen Ethikkommissionen nehmen beim
Vorliegen eines positiven Votums der Leitethikkommission in der Regel nur noch eine
Prüfung der lokalen Anforderungen vor.
Humanforschungsgesetz
Das neue Humanforschungsgesetz (HFG) liegt als Entwurf vor und wird voraussichtlich
2013 in Kraft treten. Die dazugehörige Verordnung wird zurzeit ausgearbeitet.

